Ihr Umzugszuschuss: So geht's!
Ein Umzug kann teuer sein. RV Transporte unterstützt Sie dabei, mögliche Zuschüsse zu finden und zu beantragen. Wir helfen Ihnen, die finanzielle Last zu minimieren und Ihren Umzug so stressfrei wie möglich zu gestalten. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten!

Zuschuss von der Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Deutschland einen Zuschuss für Umzugskosten von der Pflegekasse erhalten. Dieser Zuschuss, auch bekannt als "Leistungen zur Wohnumfeldverbesserung", kann Ihnen helfen, Ihren Umzug zu finanzieren, wenn er aufgrund von Pflegebedürftigkeit notwendig ist.
Wann gibt es einen Zuschuss?
- Wenn Sie einen Pflegegrad haben (mindestens Pflegegrad 1).
- Wenn der Umzug nötig ist, weil die bisherige Wohnung nicht mehr geeignet ist (z. B. keine Barrierefreiheit, zu hohe Stockwerke ohne Aufzug).
- Wenn eine neue Wohnung eine wesentliche Verbesserung darstellt.
Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
Wie hoch kann der Zuschuss sein?
Es sind bis zu ca. 4.000 € Zuschuss pro pflegebedürftiger Person möglich. Für Wohngemeinschaften mit mehreren Pflegebedürftigen kann der Betrag insgesamt höher sein.
Worauf muss geachtet werden?
- Sie brauchen in der Regel Kostenvoranschläge für den Umzug, um die Antragstellung zu unterstützen.
- Es muss klar sein, wie der Umzug die Situation verbessert (z. B. Alltag erleichtert, Selbstständigkeit verbessert).
- Es wird geprüft, ob Umbauten oder Anpassungen in der alten Wohnung möglich sind.

Arbeitgeber-Zuschuss für Ihren Umzug
Grundsätzlich können Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss für einen beruflich bedingten Umzug erhalten. Es gibt jedoch keine generelle gesetzliche Pflicht für den Arbeitgeber, diesen zu zahlen. Die Gewährung eines Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Wann ist ein Arbeitgeber-Zuschuss möglich?
- Der Umzug muss beruflich veranlasst sein (z.B. Versetzung, Arbeitsplatzwechsel, Verkürzung der Fahrtzeit zur Arbeit).
- Es müssen nachweisbare Kosten durch den Umzug entstanden sein (Belege, Kostenvoranschläge etc.).
- Der Zuschuss sollte zusätzlich zum Lohn gezahlt werden.
Was ist nicht automatisch garantiert?
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen Umzugszuschuss allein aufgrund eines Jobwechsels oder Umzugs. Ob ein Zuschuss gezahlt wird, hängt oft von Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen ab.
Steuerliche Aspekte / Pauschalen
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie unterstützt, können Teile des Zuschusses steuerfrei sein. Es gibt Pauschalen für "sonstige Umzugsauslagen" (z.B. ab März 2024: 964 € für die berechtigte Person + 643 € je weitere mitziehende Person im Haushalt). Außerdem können Kosten wie Transport, Umzugsfirma, Maklergebühren und doppelte Mietzahlungen steuerfrei erstattet werden, sofern sie beruflich veranlasst und angemessen belegt sind.

Steuerliche Absetzbarkeit Ihres Privatumzugs
Auch ein privater Umzug kann steuerlich absetzbar sein, jedoch unter anderen Bedingungen als ein beruflich bedingter Umzug.
Privater Umzug = haushaltsnahe Dienstleistung
Wenn Sie privat umziehen (z. B. wegen Familienzuwachs, Hauskauf, Wohnortwechsel etc.), können Sie Teile der Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Was Sie absetzen können:
- Arbeitskosten der Umzugsfirma (Tragen, Transport, Möbelauf- und -abbau)
- ggf. Reinigung der alten Wohnung
- Montagearbeiten in der neuen Wohnung (z. B. Küche, Lampen, Möbel)
Wichtig: Materialkosten (z. B. Kartons, Möbel) sind nicht absetzbar. Sie benötigen eine Rechnung und müssen den Betrag überweisungstechnisch zahlen (kein Barlohn!).
Steuerliche Wirkung:
20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr, können Sie direkt von der Steuer abziehen (§ 35a EStG).
"RV Transporte hat uns nicht nur beim Umzug geholfen, sondern auch wertvolle Hinweise zu möglichen Zuschüssen gegeben. Dank ihrer Unterstützung konnten wir unsere Kosten erheblich senken!"
Familie Jost Lampertheim